Infektionsschutz

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen der Hygiene mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen, in folgenden Bereichen:

  • in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden,
  • in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
  • in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens mit Ausnahme der Rettungsleitstellen, sowie in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
  • in Schulen und sonstigen Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderheimen,
  • in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
  • in Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens sowie von Heilquellen,
  • in Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltplätzen,
  • in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
  • in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
  • in Häfen- und Flughäfen,
  • auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
  • bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.

Stand: Dezember 2011

Ansprechpartner/innen


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