Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen der Hygiene mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen, in folgenden Bereichen:
-
in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden,
-
in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
-
in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens mit Ausnahme der Rettungsleitstellen, sowie in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
-
in Schulen und sonstigen Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderheimen,
-
in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
-
in Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens sowie von Heilquellen,
-
in Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltplätzen,
-
in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
-
in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
-
in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
-
in Häfen- und Flughäfen,
-
auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
-
bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.
Stand: Dezember 2011