Teilhabekonferenz

Verfahren zur Teilhabekonferenz

Die wesentliche Funktion der Teilhabekonferenz besteht darin, eine effektive und effiziente sowie fachlich sich auf dem aktuellen Stand befindende verantwortbare, wirtschaftliche Umsetzung von Hilfen für behinderte Menschen sicherzustellen. Hierzu klärt sie - auf Grundlage des individuellen Teilhabeplans - den Hilfebedarf der Betroffenen, verständigt sich über die Art und Weise der Leistungserbringung und führt eine daran orientierte Empfehlung herbei.

Im Einzelnen kommen der Teilhabekonferenz folgende Aufgaben zu:

a) personenbezogene Aufgaben:

  • Vorstellung und fachliche Klärung des individuellen Hilfebedarfs
  • Klärung der Leistungserbringung
  • Entscheidung durch den Leistungsträger
  • Festlegung der koordinierenden Bezugsperson
  • Festlegung der erneuten Vorstellung

b) strukturelle bzw. versorgungsbezogene Aufgaben:

  • Bereitstellung personzentrierter, ziel- und passgenauer Hilfen
  • Sicherstellung der Versorgungsverpflichtung für jeden Einzelfall
  • Gewährleistung verbindlicher Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern
  • Feststellung von Versorgungsengpässen und -lücken

Die Teilhabekonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten betreffen grundsätzlich alle Leistungen gemäß §§ 53 ff. SGB XII.  

Stand: Dezember 2011

Ansprechpartner/innen


Meldung

Tagespflege

Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim

Meldung

Abfallkalender

Mülltonne Grafik Abfallkalender im Landkreis als PDF-Dateien zum Download. mehr
Meldung

Kreisvolkshochschule

zu den Seiten der Kreisvolkshochschule

Meldung

AV-Medienzentrum

zur Internetseite des AV Medienzentrums Neustadt - Bad Dürkheim