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§ 1 Allgemeine Gebührenpflicht
Die Kreisverwaltung, die Verbandsgemeinden und Städte erheben zur Mitfinanzierung des Aufwandes, der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kreisvolkshochschule und ihrer örtlichen Volkshochschulen entsteht, für von diesen durchgeführte Veranstaltungen - sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden - Gebühren nach den zur Zeit gültigen Richtlinien der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim.
§ 2 Anmeldung und Teilnahmezahl
1. Anmeldungen werden schriftlich entgegengenommen (dafür steht z. B. das Anmeldeformular im Programmheft als Kopiervorlage zur Verfügung). Anmeldungen sind auch telefonisch, persönlich oder über Internet möglich.'
2. Es gilt die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnahmezahl. Die zur Verfügung stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben.
3. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweils genannten veranstaltenden örtlichen Volkshochschule oder der Geschäftsstelle. Bei Vorträgen entfällt eine Anmeldung, außer es wird bei der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.
4. Es erfolgt in der Regel keine Bestätigung der Anmeldung. Findet eine Veranstaltung nicht statt, erfolgt eine Benachrichtigung.
§ 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die angemeldeten Teilnehmer/innen, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
§ 4 Gebührenhöhe
1. Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung festgesetzte veröffentlichte Teilnahmegebühr, unabhängig davon, wie oft der Kurs besucht wird.
2. Veranstaltungen mit weniger als der ausgewiesenen Mindestteilnahmezahl finden im allgemeinen nicht statt, es sei denn, die Teilnehmer/innen zahlen eine erhöhte Gebühr oder sind mit einer verkürzten Unterrichtszeit einverstanden.
§ 5 Fälligkeit
1. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig.
2. Bei längerfristigen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der schulischen und der beruflichen Weiterbildung, kann bei der Veröffentlichung eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden.
§ 6 Zahlungsweise
1. Die Gebühren werden mit Lastschrift eingezogen oder sind zu überweisen.
2. Bei Vorträgen wird die Gebühr an der Abendkasse in bar erhoben.
§ 7 Ermäßigung
1. Eine Ermäßigung wird nur bei Kursen gewährt, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) ausgeschrieben sind. Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem Nachweis der genannten Voraussetzungen wird die Kursgebühr um 25 Prozent verringert: