Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim und ihrer örtlichen Volkshochschulen

§ 1 Allgemeine Gebührenpflicht

Die Kreisverwaltung, die Verbandsgemeinden und Städte erheben zur Mitfinanzierung des Aufwandes, der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kreisvolkshochschule und ihrer örtlichen Volkshochschulen entsteht, für von diesen durchgeführte Veranstaltungen - sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden - Gebühren nach den zur Zeit gültigen Richtlinien der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim.

§ 2 Anmeldung und Teilnahmezahl

1. Anmeldungen werden schriftlich entgegengenommen (dafür steht z. B. das Anmeldeformular im Programmheft als Kopiervorlage zur Verfügung). Anmeldungen sind auch telefonisch, persönlich oder über Internet möglich.'
2. Es gilt die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnahmezahl. Die zur Verfügung stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben.
3. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweils genannten veranstaltenden örtlichen Volkshochschule oder der Geschäftsstelle. Bei Vorträgen entfällt eine Anmeldung, außer es wird bei der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.
4. Es erfolgt in der Regel keine Bestätigung der Anmeldung. Findet eine Veranstaltung nicht statt, erfolgt eine Benachrichtigung.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die angemeldeten Teilnehmer/innen, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.

§ 4 Gebührenhöhe

1. Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung festgesetzte veröffentlichte Teilnahmegebühr, unabhängig davon, wie oft der Kurs besucht wird.
2. Veranstaltungen mit weniger als der ausgewiesenen Mindestteilnahmezahl finden im allgemeinen nicht statt, es sei denn, die Teilnehmer/innen zahlen eine erhöhte Gebühr oder sind mit einer verkürzten Unterrichtszeit einverstanden.

§ 5  Fälligkeit

1. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig.
2. Bei längerfristigen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der schulischen und der beruflichen Weiterbildung, kann bei der Veröffentlichung eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden.

§ 6 Zahlungsweise

1. Die Gebühren werden mit Lastschrift eingezogen oder sind zu überweisen.
2. Bei Vorträgen wird die Gebühr an der Abendkasse in bar erhoben.

§ 7 Ermäßigung

1. Eine Ermäßigung wird nur bei Kursen gewährt, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) ausgeschrieben sind. Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem Nachweis der genannten Voraussetzungen wird die Kursgebühr um 25 Prozent verringert:

  • für Schüler, Studenten, Auszubildende;
  • für Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab 80 Prozent);
  • für Inhaber der Jugendleiter-Card.
Treten mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die Teilnahmegebühr nur einmal ermäßigt.
EDV-Kurse, Schulabschlüsse, Zertifikatskurse sowie Kursveranstaltungen im Freizeitbereich und Studienreisen sind generell von einer Ermäßigung ausgenommen.

2. Die für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Materialkosten) erhobenen Zuschläge werden nicht ermäßigt.

3. Bei finanzieller Notlage kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Über Gebührenbefreiung entscheidet die Leitung der Kvhs in Absprache mit der Leitung der jeweiligen örtlichen Volkshochschule.

§ 8 Rücktritt, Gebührenrückzahlung

1. Stehen wichtige persönliche Gründe einer Teilnahme entgegen, kann im Einzelfall von der Gebührenerhebung abgesehen werden. Abmeldungen beim Dozenten sind nicht möglich! Bei Abmeldung kann die Kreisvolkshochschule bzw. eine ihrer örtlichen Volkshochschulen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnen. Bei Kursen mit begrenzter Teilnahmezahl sowie bei Blockveranstaltungen und Veranstaltungen mit weniger als 8 Terminen ist ein kostenfreier Rücktritt nicht möglich.

2. Bei Studienfahrten/-reisen ist Rücktritt/Storno nur unter besonderen Bedingungen möglich und in der jeweiligen Ausschreibung gesondert geregelt.

3. Theater-/Musicalkarten können nicht zurückgenommen werden.

4. Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens der Kreisvolkshochschule oder einer ihrer örtlichen Volkshochschulen abgesagt, werden geleistete Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

§ 9 Haftung

Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen können den Teilnehmer/innen gegenüber keinerlei Haftung bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachschäden übernehmen.

§ 10 Hausordnung

Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen sind in den jeweiligen Gebäuden Gäste. Die Hausordnungen sind zu befolgen.

§ 11 Inkrafttreten

Die Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2004 in Kraft.
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