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Vogelgrippe: Aufstallpflicht gilt bis 15. Dezember
Die wegen der Aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, geltende Aufstallpflicht wird per Allgemeinverfügung bis Montag, 15. Dezember, verlängert. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung mitgeteilt. Neben den drei vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigten Vogelgrippe-Fällen aus Esthal, Bobenheim und Freinsheim gibt es in Obrigheim aktuell einen neuen Verdachtsfall vom 23. November.
„Es ist weiterhin von einem unveränderten Seuchengeschehen mit hohem Ansteckungsrisiko durch Wildtiere auszugehen. Daher bleibt die Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Bad Dürkheim zum Schutz der gehaltenen Tiere notwendig“, erklärt der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender.
Die neue Allgemeinverfügung ist online zu finden unter: www.kreis-bad-duerkheim.de/aktuelles/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen.

