Prostitutionstätigkeit anmelden


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Welche Stelle innerhalb der Verwaltung konkret für die Wahrnehmung der Anmeldung zuständig ist, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen kommunalen Stadt- oder Landkreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende