Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Erdbebenopfer in der Türkei – Erteilung von C-Visa an türkische Staatsangehörige – zur Aktuellen Info (hier klicken)

    Sie möchten Gäste aus dem Ausland einladen?
    Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Staatsangehörige zahlreicher Länder ein Visum. Das Visum ist vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
    Die Auslandsvertretung macht die Erteilung eines Visa in der Regel von der Vorlage einer sog. „Verpflichtungserklärung" abhängig. Ist der Ausländer jedoch selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visaantrages.
    Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Gastgebers, sämtliche Kosten der öffentlichen Hand, die für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet entstehen, zu übernehmen. Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, ist es im eigenen Interesse und nach dem Visakodex erforderlich, eine für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet gültige Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en) abzuschließen und diese bei der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen.

    Die Verpflichtungserklärung wird auf einem fälschungssicheren Vordruck durch den Gastgeber persönlich beim Ausländeramt ausgefüllt und unterschrieben. Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem Gastgeber ausgehändigt und ist von diesem an den zukünftigen Gast weiterzuleiten (Wir empfehlen, da keine Erstzausstellung möglich ist, die Verpflichtungserklärung per Einschreiben an den Gast zu verschicken). Der Gast legt die Verpflichtungserklärung gegenüber der Auslandsvertretung bei der Beantragung des Visums vor. Diese entscheidet eigenständig über den Visumsantrag.

    Die Erteilung oder Versagung eines Visums steht in der alleinigen Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung!

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    1. Pass oder Personalausweis
    2. Einkommensnachweise z.B.:
      Arbeitnehmer: Nachweis über regelmäßiges Einkommen (Lohn oder Gehaltsabrechnung über regelmäßiges Einkommen der letzen drei Monate)
      Rentner: Aktueller Rentenbescheid
      Selbständige: jüngster Steuerbescheid vom Finanzamt
    3. Nachweis über andere, von Ihnen zu zahlenden Verpflichtungen ( z.B. Unterhalt für Familienangehörige, andere bereits abgegebene und noch aktuelle Verpflichtungserklärungen)
    4. Folgende Angaben der einzuladenden Person (Besucher/in) werden benötigt:
      • Familienname
      • Vorname
      • Geburtsdatum
      • Geburtsort
      • Staatsangehörigkeit
      • Heimatanschrift
      • Passdaten
    5. Vorlage einer Reisekrankenversicherung zur Einsicht, sofern diese im Bundesgebiet abgeschlossen wird
    6. 29 € Bearbeitungsgebühr


    Wichtig:

    Bitte stellen Sie die Unterlagen und Nachweise sorgfältig und vollständig zusammen, bevor Sie vorbeikommen. Wir bitten um Verständnis, dass Ihr Anliegen nur bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen anzufordern.
    Sollte es Verständigungsschwierigkeiten geben, bitten wir Sie einen Dolmetscher mitzubringen.
    Wir weisen Sie daraufhin, dass Ihre Daten bei uns sechs Jahre gespeichert werden.  
    Die unten stehenden Dokumente, freiwillige Selbstauskunft sowie Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH (pdf-Dokument), können Sie bereits ausgefüllt mitbringen.

     Ein mehrsprachiges Merkblatt ist zum Ausdruck (pdf-Dokument) hinterlegt:


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.