Ausländische Fahrerlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Lichtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C,C1,CE,C1E, D, D1, DE oder D1E.

    Ein freiwilliger Umtausch kann natürlich auch vorgenommen werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).

    Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten möglich.

    Darüber hinaus werden Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee.

    Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
    • Fahrschulantrag ?Umschreibung?, wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss
    • Nur bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen:
      Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
    • Nur bei Umschreibung von Busführerscheinen:
      Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis

    Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
    • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
      gesundheitliche Eignung:
    • Sehtest (für Pkw und Motorrad)
    • allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei LKW)
    • allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis (bei Bus)
    • Fahrschulantrag "Umschreibung"

    Privilegierte Staaten

    Andorra
    Guernsey
    Isle of Man
    Japan
    Jersey
    Kroatien
    Malta
    Monaco
    San Marina
    Schweiz
    Slowakische Republik
    Slowenien
    Südkorea
    Ungarn

    Sowie bestimmte US-Bundesstaaten:

    Alabama
    Arizona
    Arkansas
    Colorado
    Delaware
    Illinois
    Kansas
    Kentucky
    Louisiana
    Massachusetts
    Michigan
    New Mexico
    Pennsylvania
    South Carolina
    South Dakota
    Utah
    Virginia
    Wisconsin
    Wyoming

    bzw. kanadische Staaten

    Alberta
    New Brunswick
    Newfoundland
    Northwest Terretorries
    Nova Scotia
    Prince Edward Island
    Quebec
    Saskatchewan

    siehe auch

    Führerschein
    Euroführerschein