Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Kontakt zur telefonischen Anmeldung (ausschließlich für Personen, die nicht über Internet verfügen),
    an folgenden Tagen möglich:

    Montag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr,
    Mittwoch von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie
    Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Rufen Sie bitte unter 06322/961-7131 an.
     
    Die Belehrungen finden online statt.
    Hier: Online-Anmeldung beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim


    Verstöße gegen diese gesetzlichen Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit bzw. mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

  • Verfahrensablauf

    • Sie können die Belehrung online durchführen.
    • Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung.
    • Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit.
    • Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
      • Bei einer Registrierung mittels eines Servicekontos müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um dort die anfallende Gebühr zu entrichten und den Nachweis abzuholen.
      • Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und nach Freigabe durch das Gesundheitsamt können Sie Ihren Nachweis herunterladen.
      • Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort mittels eines Ausweisdokumentes auszuweisen, die anfallende Gebühr vor Ort zu entrichten (entfällt bei der Vorlage eines vom Gesundheitsamt geprüften Nachweises über Gebührenfreiheit) und den Nachweis abzuholen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende