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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Arbeit und Beruf / Umschulung/Weiterbildung / Aufstiegs-BAföG beantragenLeistungsbeschreibungMit dem Aufstiegs-Bafög bzw. dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer – an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). TeaserSie wollen bspw. Ihren Meister, Techniker oder Fachwirt machen? Dann können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG beantragen. An wen muss ich mich wenden?Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen und notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie unter: FormulareEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |