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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Betrieb einer Prostitutionsstätte ErlaubnisLeistungsbeschreibungAls Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
An wen muss ich mich wenden?Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |