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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragenLeistungsbeschreibungZiel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
An wen muss ich mich wenden? Bildung und Teilhabeleistungen stehen immer im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Sozialleistungen. Danach richtet sich die Zuständigkeit. Zuständig ist/ sind:
- Sozialhilfe - Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Geschäftsstelle Grünstadt: für die Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Freinsheim; - Geschäftsstelle Neustadt: für die VG Deidesheim, VG Wachenheim, VG Lambrecht, Gemeinde Haßloch
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz VerfahrensablaufLeistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. VoraussetzungenAntragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
haben oder deren Familien
beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
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Formulare / Vordrucke: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Bestätigung der Schule / der Kindertagesstätte wegen Ausflug / Klassenfahrt Bestätigung des Schulamtes wegen Notwendigkeit von Schülerbeförderung Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung Welche Gebühren fallen an?Keine. Welche Fristen muss ich beachten?Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind. Rechtsgrundlagenull
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Was sollte ich noch wissen?Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |