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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: ErweiterungLeistungsbeschreibungSie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Verfahrensablauf: An wen muss ich mich wenden?Die Beantragung erfolgt bei den für Ihren Wohnort zuständigen Bürgerbüros der Verbandsgemeinde-,Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest. Gebühren-Nr. 202.1 - Erweiterung einer Fahrerlaubnis Gebühr: 33,20 € Gebührennummer 201 - Antragstellung Gebühr: 5,10 € Gebührennummer 201 - Antragstellung Gebühr: 3,30 € Gebührennummer 201 - Antragstellung Gebühr: 1,00 € Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens). Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |