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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Parkausweis für Schwerbehinderte beantragenLeistungsbeschreibungSie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen? Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei. Welche Fristen muss ich beachten?Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen? RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |