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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängernLeistungsbeschreibungWenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen. VerfahrensablaufEin persönliches Erscheinen ist erforderlich. Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen. VoraussetzungenDer Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein). Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Gebührennummer 201 - Antragprüfung Gebühr: 5,10 € Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 1,00 € Gebührennummer 204 - Verlängerung Gebühr: 28,60 € Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 3,30 € Welche Fristen muss ich beachten?Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareSpezieller Hinweis für den Kreis Bad Dürkheim:
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