Der Kreisverwaltung Bad Dürkheim obliegt die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfungen.
Den Jugendfischereischein/Fischereischein müssen Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
![]() |
DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fischerprüfung AbnahmeLeistungsbeschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins
(siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
An wen müssen Sie sich wenden?Der Kreisverwaltung Bad Dürkheim obliegt die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfungen. Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Jugendfischereischeines/Fischereischeines:
Welche Unterlagen werden benötigt?Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 35 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |