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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragenLeistungsbeschreibungWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen: Orientierungswerte Kosten der Unterkunft ab 01.08.2019 (pdf-Datei) Unbedenklichkeitswerte wirtschaftliche Heizkosten 2019/2020 (pdf-Daei) Informationen einmalige Bedarfe SGB XII und SGB II
Mehr Informationen über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Sie unter den Stichworten „Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen“ im Suchfeld. Welche Fristen muss ich beachten?Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |