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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | Verhalten im VerdachtsfallWenn Sie COVID19-typische Symptome wie schweren Husten, Atemnot, Fieber, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinn bei sich bemerken:
Bei Verdacht bitte immer erst zum Telefon greifen und sich mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen. Ihr behandelnder Arzt entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Unter der Rheinland-Pfalz-Hotline 0800 99 00 400 erhalten Sie ebenfalls Informationen zu Testkriterien und Vorgehen im Krankheitsfall. Der Wegweiser der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) https://www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/ informiert allgemein und über die Corona-Anlaufstellen, -Ambulanzen, -Sprechstunden und –Testmöglichkeiten www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/corona-anlaufstellen Sollten Sie ärztliche Hilfe zu Hause (Hausbesuch bei nicht mobilen Patienten) benötigen, rufen Sie die 116 117 an. Weitere Verhaltensregeln: Auch Personen mit milden Symptomen, z.B. Halsschmerzen, Schnupfen sollen sich so verhalten, als hätten sie eine Covid 19-Erkrankung. Dafür ist eine Isolation zu Hause für 5 Tage und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vor Beendigung der Isolation, sowie eine Kontaktreduktion notwendig. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern in Zeiten der Corona-Pandemie generell das Führen eines Kontakttagebuchs, in dem alle kontaktierten Personen nach Datum getrennt, aufgelistet werden. Informationen für positiv getestete Personen (Infizierte) und zur engen Kontaktnachverfolgung: Wenn Sie positiv getestet sind, erstellen Sie bitte eine Liste der Personen, mit denen Sie in den 2 Tagen vor Auftreten Ihrer Symptome oder 4 Tage vor und nach Abstrich (ohne Symptome) bis jetzt Kontakt (mind. 15 Minuten, unter 1,5 Meter OHNE Maske) gehabt haben (z.B. Familienmitglieder, Freund, Freundin, Kollegen, Gesprächspartner, Pflegende oder Betreute). Nach Möglichkeit sollte Ihre
Liste Namen, Telefonnummer, E-Mailadresse, Postanschrift, Geburtsdatum dieser
Kontaktpersonen enthalten: Formular für Liste der „engen Kontaktpersonen“ (ausfüllbares pdfDokument) Diese Kontaktpersonen sollten Sie möglichst vorab telefonisch über Ihr positives Testergebnis informieren.
Das Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen UND den genannten Kontaktpersonen schnellstmöglich in Verbindung setzen. Allgemein gilt: Nach Durchführung eines Corona-Tests (vom Gesundheitsamt oder einem befugten Arzt veranlasst) ist bis zum Vorliegen des Testergebnisses eine Isolation zu Hause einzuhalten!
(10.12.2020) | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |