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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Zensus 2021LeistungsbeschreibungIm Jahr 2021 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2021) statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor. Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:
Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund den Bundesländern und den Kommunen aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen, die für die Gestaltung unter anderem des demographischen Wandels unverzichtbar sind. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheime und Sozialwohnungen sie künftig benötigen. Teaser2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. VerfahrensablaufWie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Befragungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind im Wesentlichen die folgenden ergänzenden primärstatistischen Befragungen der Bevölkerung vorgesehen:
An wen muss ich mich wenden?Für den Zensus 2021 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden. Bei Fragen zum Zensus allgemein bzw. zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis. Zuständige StelleFür den Zensus 2021 ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich das Statistische Landesamt zuständig. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis. Welche Unterlagen werden benötigt?Sämtliche benötigten Unterlagen werden Ihnen durch das Statistische Landesamt bzw. die für die Durchführung der Personenerhebungen in Ihrer kreisfreien Stadt / Ihrem Landkreis zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt. Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Zensusstichtag ist der 16.05.2021. Über die Fristen zur Abgabe Ihrer Meldungen informiert Sie das Statistische Landesamt bzw. die Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis in gesonderten Anschreiben. BearbeitungsdauerErste Ergebnisse der Zählung sollen Ende 2022 vorliegen. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weiterführende Informationen zum Zensus 2021 finden Sie auf nachfolgender Webseite: Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |