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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Gesellschaft und Politik / Bürger machen Politik/Wahlen / Öffentliche Versammlung anmeldenLeistungsbeschreibungWer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (das heißt Einladung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Aufruf über die Medien) anmelden. TeaserSie möchten eine öffentliche Versammlung veranstalten? Dann müssen dieses Vorhaben spätestens 2 Tage vor der öffentlichen Versammlung anzeigen. An wen muss ich mich wenden?Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständige Kreisverwaltung bzw. in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung. Welche Fristen muss ich beachten?Die Versammlung muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet sein. Antragsfrist: 2 Tage RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie
Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt. FormulareEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |