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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Führerschein vorläufig – Ersatzführerschein (Übergangsführerschein) beantragenLeistungsbeschreibungFür die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein ausstellen. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Zuständige Stelle ist die Fahrerlaubnisbehörde Zuständige StelleFührerscheinstellen VoraussetzungenWie bei der Erteilung des Führerscheins. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Welche Fristen muss ich beachten?Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf den Führerschein verzichten möchten. Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde. BearbeitungsdauerSofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins RechtsgrundlageAnträge / FormulareDie Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins. Was sollte ich noch wissen?Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |