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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: Namen ändernLeistungsbeschreibungEs gibt zwar keine Pflicht zur Änderung des Namens im Führerschein. Behalten Sie Ihren bisherigen Führerschein bei, müssen Sie sich nötigenfalls bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Spezieller Hinweis für den Kreis Bad Dürkheim:
VoraussetzungenSie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 1,00 € Gebührennummer 202.4 - Erteilung einer Fahrerlaubnis als Ersatz Welche Fristen muss ich beachten?Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |