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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / HeizölanlageLeistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben oder eine vorhandene Anlage stillzulegen, wird eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich.
Anzuzeigen sind:
Sollte Ihre Anlage mehr als 10.000 l Inhalt haben, ist eine Baugenehmigung erforderlich. In der Nähe von Kultur- bzw. Naturdenkmälern gilt dies bereits ab 5.000 l Heizöl.
Bei größeren gewerblichen Anlagen kann stattdessen auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich werden.
Eine Anzeigepflicht besteht in diesen Fällen nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen sind:
Detailliertere Angaben finden Sie unter:
Welche Fristen muss ich beachten?Die Anzeige der Heizölanlage muss mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen. RechtsgrundlageAnträge / Formulare
Soweit Sie für Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 Kubikmetern Heizöl eine Baugenehmigung beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular.
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