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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: ErsterteilungLeistungsbeschreibungWer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden. Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Die erste Fahrerlaubnis(aus AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
VerfahrensablaufSie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Spezieller Hinweis für den Kreis Bad Dürkheim:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Gebühr: 3,30 € Gebühr: 5,10 € Gebühr: 33,20 € Gebühr: 1,00 €
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
oder Gebühr: 1,80 € Welche Fristen muss ich beachten?Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C1. C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Gesundheitsprüfung und Prüfung des Sehvermögens). Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareSie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Der Antrag verfällt
Was sollte ich noch wissen?Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |