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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: begleitetes Fahren mit 17LeistungsbeschreibungNach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können. Voraussetzungenfür Bewerber:
für Begleitpersonen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Gebührennummer 201 - Antragsprüfung Gebühr: 5,10 € Gebührennummer 202.8 - Ausfertigung einer Prüfbescheinigung Gebühr: 7,70 € Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt Gebühr: 3,30 € Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt Gebühr: 1,00 € Gebührennummer 202.1 - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis Gebühr: 33,20 € Gebührennummer 126.1 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 1,80 € Gebührennummer 202.9 - Überprüfung einer Begleitperson Welche Fristen muss ich beachten?Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. RechtsgrundlageAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Die Beantragung erfolgt bei den für den Wohnort zuständigen Bürgerbüros der Verbandsgemeinde-,Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |