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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / BerufskraftfahrerqualifikationLeistungsbeschreibungBerufskraftfahrer – Nachweis Grundqualifikation und Berufskraftfahrer – Nachweis Weiterbildung Welche Unterlagen werden benötigt?Für den Eintrag der Qualifizierung für die Grundqualifikation und der Weiterbildung müssen Nachweise vorgelegt werden. Diese Nachweise werden von den Ausbildungsstätten ausgestellt. Welche Gebühren fallen an?Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Gebühr nur für den Eintrag der Schlüsselzahl in den Führerschein (unberührt hiervon sind zusätzliche Gebühren für ggf. erforderliche Verlängerungen der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis). Gebühr: 28,60 € Welche Fristen muss ich beachten?Fristen gibt es nur für die Personen die die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen müssen. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareFormloser Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 95 bei der Fahrerlaubnisbehörde. Was sollte ich noch wissen?Weitergehende Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |