Die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung nimmt ihre Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr.
Ihre Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Landesbauordnung. Dort ist festgelegt, dass die Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen haben, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Insoweit hat die Bauaufsichtsbehörde auch Befugnisse einer Ordnungsbehörde.
Die Bauaufsichtsbehörden haben auch eine Beratungspflicht. Dabei können viele Fragen im Vorfeld bereits geklärt werden.
Für die Durchführung von Bauvorhaben gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Wohnungsbauvorhaben in einem sogenannten Freistellungsverfahren durchgeführt werden, wenn alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist,
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ansonsten kann bei Bauvorhaben ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beantragt werden, soweit es sich nicht um gewerbliche Bauten o.ä. handelt, bei denen nach wie vor eine umfassende Prüfung stattfindet.