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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Rechnungs- und GemeindeprüfungLeistungsbeschreibungDie Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RPA/GPA) lassen sich in zwei Tätigkeitsbereiche unterteilen:
· Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen · Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist · die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen · Kontrolle, ob die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden · Weitere Prüfungen, die durch den Landrat dem RPA übertragen worden sind. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem Landrat. Bei der Durchführung seiner Prüfungen ist es unabhängig und insoweit an Weisungen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen, nicht gebunden (§ 111 Abs. 2 GemO).
· Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts · Durchführung der unvermuteten überörtlichen Kassen-prüfungen bei den Stadt-, Gemeinde- und Verbands-gemeindekassen Das Gemeindeprüfungsamt unterliegt den fachlichen Weisungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz (§ 110 Abs. 5 GemO). Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |