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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Bußgeldbescheid, RechtsbehelfLeistungsbeschreibungDer Adressat eines Bußgeldbescheides kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich (auch per Fax), telefonisch oder mündlich zur Niederschrift eingelegt werden. Er muss bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. LinksZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |