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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | ⇑ / Behinderung / Finanzielle und sonstige Hilfen / Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragenLeistungsbeschreibungAufgabe der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform zu würdigen. Die Leistungen zur Eingliederungshilfe können sowohl Geld- als auch Sachleistungen sowie persönliche Hilfen umfassen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensabhängig. Die entsprechende Kostenbeteiligung wird individuell ermittelt. Welche Unterlagen werden benötigt?Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen Sozialamt. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |