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DÜW - Journal Aktuell Behördennummer 115 | Auch Vinotheken und Hütten sind zu schließen
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld nimmt Stellung zur gestern erlassenen Allgemeinverfügung, die das öffentliche Leben in vielen Punkten stark beeinflusst. „Wir wissen, dass die weiteren Einschränkungen, insbesondere bezogen auf Einzelhandel und Gaststättengewerbe, die seit heute gelten, enorme Auswirkungen haben – auf unser aller tägliches Leben und in außerordentlicher Weise auf die Geschäftsleute. Dennoch appelliere ich an Sie alle: Nehmen Sie die Verordnungen ernst und handeln Sie in deren Sinne. Alle Sozialkontakte, die nicht notwendig sind, sollten vermieden werden. Größere Ansammlungen von Menschen sollten nicht entstehen.“
Die Allgemeinverfügung von gestern ist in einigen Punkten sehr generell gehalten. Darum erklärt der Landrat: „Sinn und Zweck der Verfügung ist es, die Verbreitung des Virus einzudämmen, indem die Kontakte zwischen Menschen reduziert werden. Die Aufzählungen, welche Geschäfte oder Institutionen betroffen sind, sind daher nicht abschließend. Es gilt, im Sinne dieser Verfügung zu handeln: Wenn an diesem Ort mehrere Personen unkontrolliert zusammentreffen und Hygienemaßnahmen wie Abstand halten nur schwer gewährleistet werden können, dann ist zu schließen. Gleiches gilt für alles, was nicht zwingend zum täglichen Leben benötigt wird.“
Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs soll weiter gewährleistet sein. „Darum sind zum Beispiel Handwerker, die Reparaturen leisten, ausgenommen.“
Fragen stellen sich insbesondere für die in der Pfalz typischen Betriebe wie Vinotheken, Winzer und Hütten im Pfälzerwald. Im Einzelnen:
„Es gilt, die Allgemeinverfügung ihrem Sinne nach zu lesen. Bei Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der örtlichen Verwaltungen zur Verfügung.“ Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de Der Landrat weist außerdem nochmal eindringlich darauf hin: „Auch im sozialen Umfeld gilt der Hinweis, alle sozialen Kontakte einzuschränken. Dies gilt auch für alle privaten Treffen. Bitte beschränken Sie Ihre Kontakte." Der Landkreis Bad Dürkheim weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung allgemein gültig ist: Eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der Internetseite www.kreis-bad-duerkheim.de tagesaktuell. (18.03.20) | Informationen zu Corona Breitbandausbau im Landkreis Bürgerinfoportal Interaktiver Haushalt Leitfaden Flüchtlingsbetreuer Kreisvolkshochschule Menschenrechte für die Frau Rahmenvereinbarung |