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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Führerschein vorläufig – Ersatzführerschein (Übergangsführerschein) beantragenLeistungsbeschreibungFür die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein ausstellen. An wen muss ich mich wenden?Zuständige Stelle ist die Fahrerlaubnisbehörde Zuständige StelleFührerscheinstellen VoraussetzungenWie bei der Erteilung des Führerscheins. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Welche Fristen muss ich beachten?Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf den Führerschein verzichten möchten. Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde. BearbeitungsdauerSofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareDie Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins. Was sollte ich noch wissen?Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |