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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: Namen ändernLeistungsbeschreibungEs gibt zwar keine Pflicht zur Änderung des Namens im Führerschein. Behalten Sie Ihren bisherigen Führerschein bei, müssen Sie sich nötigenfalls bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. VoraussetzungenSie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Gebühr: 1,00 € Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebührennummer 202.4 - Erteilung einer Fahrerlaubnis als Ersatz Welche Fristen muss ich beachten?Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße Marathon Deutsche Weinstraße Neue Wanderbroschüre |