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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Änderung von Einträgen / Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des ZulassungsbezirkesLeistungsbeschreibungWenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Landkreis bzw. einer anderen Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Ggf. ist das Fahrzeug vorzuführen. Welche Unterlagen werden benötigt?
zusätzlich bei Beantragung:
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Welche Gebühren fallen an?Die Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden. Online-VerfahrenEnthalten in folgenden KategorienZuständige Mitarbeiter | Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße Marathon Deutsche Weinstraße Neue Wanderbroschüre |