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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Sonstige Verkehrsangelegenheiten / Kfz: Prüf- und SiegelplakettenLeistungsbeschreibungBei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten des bisherigen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks im Zusammenhang mit der neuen Zulassung vom bisherigen Kennzeichen entfernt. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig. Hinweis: Achtung: Wird eine Prüf- oder Siegelplakette unbrauchbar oder geht sie verloren (z.B. Waschanlage) sollten Sie diese zur Vermeidung unnötigen Ärgers unverzüglich erneuern bzw. eine neue Plakette anbringen lassen. Welche Unterlagen werden benötigt?Bei der Erneuerung der Prüf- und/oder Siegelplaketten auf dem Kennzeichenschild benötigen Sie:
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