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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ändernLeistungsbeschreibungTechnische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden. Welche Unterlagen werden benötigt?In allen Fällen
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
RechtsgrundlageNach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Enthalten in folgenden KategorienZuständige Mitarbeiter | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |