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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrzeugzulassung / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur AbholbereitschaftLeistungsbeschreibungSie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist. Welche Unterlagen werden benötigt?Enthalten in folgenden KategorienZuständige Mitarbeiter | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |