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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / HöfeordnungLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das die Bildung von Höfen und den geschlossenen Hofübergang fördern soll. Der Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wege der Erbfolge oder der Veräußerung soll mit der Höfeordnung entgegengewirkt werden. In jedem Landkreis wird ein Höfeausschuss gebildet. Der Höfeausschuss ist ein bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen. Die Eintragung des Hofes in die Höferolle erfolgt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgrund eines über den Höfeausschuss zu leitenden Antrages des Eigentümers an das Grundbuchamt. Weitere Informationen:
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Rechtsgrundlage
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Landesgesetz über die Höfeordnung HO RhPf Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße Marathon Deutsche Weinstraße Neue Wanderbroschüre |