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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrerlaubnis/Führerschein / Fahrerlaubnis: Internationaler FührerscheinLeistungsbeschreibungInternationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Voraussetzungen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.
Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts Gebühr: 23,00 € Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 1,00 € Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt Gebühr: 1,00 € Welche Fristen muss ich beachten?Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt. Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareSie müssen den Antrag persönlich stellen. Was sollte ich noch wissen?Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |