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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / BeistandschaftLeistungsbeschreibungDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Auf schriftlichen Antrag, der bereits vor Geburt des Kindes gestellt werden kann, des allein sorgeberechtigten Elternteils bzw. bei gemeinsamer elterlicher Sorge des Elternteils, der das Kind in Obhut hat, wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich der antragstellende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Beistandschaft endet auf schriftliches Verlangen, bei einem Obhutwechsel des Kindes zwischen den gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen, mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes oder wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet.
- Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. - Welche Unterlagen werden benötigt?Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Enthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße Marathon Deutsche Weinstraße Neue Wanderbroschüre |