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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Bußgeldbescheid, RechtsbehelfLeistungsbeschreibungDer Adressat eines Bußgeldbescheides kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich (auch per Fax), telefonisch oder mündlich zur Niederschrift eingelegt werden. Er muss bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. LinksZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße Marathon Deutsche Weinstraße Neue Wanderbroschüre |