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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Bauen / Bauplanung / Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragenLeistungsbeschreibungMit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck): Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) Welche Unterlagen werden benötigt?Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen. Welche Gebühren fallen an?Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro. Welche Fristen muss ich beachten?Keine. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |