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DÜW-Journal aktuell Behördennummer 115 Kreisvolkshochschule Leben im Landkreis | ⇑ / Einbaupflicht von RauchwarnmeldernLeistungsbeschreibungNach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein. Näheres ergibt sich aus den: RechtsgrundlageEnthalten in folgenden KategorienZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Onlineverfahren Kfz-Zulassung Gesundheitsamt Neustadt Wein und Gastgeber Wein, Veranstaltungen, " Pfälzer Lebensart" Lust auf Urlaub und Genießen an der Deutschen Weinstraße |