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Lernmittelfreiheit
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimAb sofort ist es möglich den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit online zu stellen.
Die Online-Antragstellung kann über den Link oder über den untenstehenden QR-Code erfolgen:Antrag auf Lernmittelfreiheit für die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (externer Link)
Merkblätter und weitere Informationen auf der Internetseite der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimVoraussetzungen
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. In begründeten Fällen kann der Antrag auch später gestellt werden, beispielsweise bei einem Zuzug nach Rheinland-Pfalz nach dem 15. März.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimOnline-Antragstellung: Antrag auf Lernmittelfreiheit für die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (externer Link)
oder über QR-Code:
Merkblätter und weitere Informationen auf der Internetseite der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz