Mädchen in Tonne bei Bewegungskita Laumersheim

Jugend

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Von Beratungsgesprächen mit Familien zu freier Jugendarbeit in den Gemeinden über Schulsozialarbeit und Mitwirkungen in familiengerichtlichen Verfahren bis hin zur Bedarfsplanung für Kindertagesstätten: Die Arbeit des Jugendamts, die größte Abteilung der Kreisverwaltung, ist vielfältig. Kindeswohl und Kinderschutz sind eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft, die das Jugendamt als staatlicher Vertreter ausführt. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Familien und jungen Erwachsenen ist groß, das Jugendamt ist hier der erste Ansprechpartner.

Sozialräume - das Jugendamt vor Ort

Das größte Aufgabengebiet des Jugendamts sind die „Sozialen Dienste“, die sozial-räumlich organisiert sind: Das heißt, die Ansprechpartner sitzen nicht nur im Kreishaus, sondern auch vor Ort. So gibt es ein Büro für den Sozialraum Nord in Grünstadt, eines in Haßloch und Lambrecht für den Sozialraum Süd und das Kreishaus für den Sozialraum Mitte. Die Mitarbeitenden sind so direkt vor Ort vernetzt und in engem Kontakt mit den Akteuren – etwa Kindertagesstätten, Schulen, freien Jugendhilfeträgern, Beratungsstellen und Vereinen. In den Sozialräumen sind der Allgemeine Soziale Dienst, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, die Schulsozialarbeit, der Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkräfte vertreten.

Ansprechpartner für alle Familien

Das Kerngeschäft des Jugendamts ist der „Allgemeine Soziale Dienst“ (ASD). Dies ist der Bereich, an den sich Familien mit Hilfebedarf wenden können. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter hier auch für den Kindesschutz zuständig und müssen eingreifen, wenn ein Kind gefährdet ist. Beratung und Unterstützung für Familien, für Kinder und Jugendliche.

Der Allgemeine Soziale Dienst ist zentral erreichbar unter:

Telefon: 06322 / 9 61 – 44 44
E-Mail: Jugendamt@kreis-bad-duerkheim.de

Die Aufgaben sind vielfältig, die Basis ist die Beratung in Familien- und Erziehungsfragen ganz allgemein und speziell bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen von Umgang und elterlicher Sorge. Wenn eine Familie mit Fragen zum ASD kommt, schaut dieser, was gebraucht wird: Es wird gemeinsam überlegt, welche Ziele die Familie hat und wie diese erreicht werden können. Dies geschieht in der Regel durch die sogenannten „Hilfen zur Erziehung“, die eine große Bandbreite umfassen, von ambulant bis stationär. Zum Beispiel der regelmäßige Besuch einer Beratungsstelle, die Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe – eine Person, die in die Familie kommt, dort den Alltag miterlebt, berät und unterstützt. Aber auch der Besuch einer sozialen Gruppenarbeit des Kindes oder die Unterbringung in einer Pflegestelle oder in einer Einrichtung sind mögliche Hilfsangebote. Die „Hilfen zur Erziehung“ werden durch die Sorgeberechtigten beantragt. 

Weitere Aufgaben: Jugendbildung, Tagespflege und mehr

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutzauftrag des Jugendamtes, daher ist es bei Bedarf auch für Inobhutnahmen zuständig. Nicht zu vergessen sind die Aufgabenfelder der Jugendbildung und -beratung, Schulsozialarbeit, Netzwerkkoordination, Frühe Hilfen, Koordination der Kindertagesstättensozialarbeit, Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern, die Jugendgerichtshilfe, die Fachberatung für Kindertagesstätten sowie die Fachberatung für Kindertagespflege. Zum Jugendamt gehört auch das Referat „Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld“. Hier geht es um die verwaltungstechnische Abwicklung der gewährten Hilfen, um Elterngeld und um die Abrechnung von Kosten für Kindertagesstätten und Kindertagespflege. 

Weiter zählen die Bereiche Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften sowie Unterhaltsvorschussleistungen für Alleinerziehende und Beurkundungen zum Jugendamt. 

Allgemeine Informationen der Jugendämter in Deutschland:

Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. 


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