Pferd mit Fohlen

Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft

Die Abteilung für "Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft" ist im Einsatz zum Schutz von Mensch und Tier: Hygienekontrolle von Gaststätten, Veterinäramt und Agrarförderung sind die wichtigsten Bereiche. 

Lebensmittelüberwachung

Zur Lebensmittelüberwachung zählen Hygiene und Fleischhygiene, die Kontrolle von Erzeugnissen und der weiteren Vermarktung. Dafür sind nicht nur vier Lebensmittelkontrolleure im Einsatz, die hinter die Kulissen von Restaurants oder Bäckereien schauen, sondern auch amtliche Tierärzte, die Schlachttieruntersuchungen und die amtliche Fleischbeschau vornehmen, und eine Veterinärhygieneassistentin. Zwei Tierärztinnen arbeiten in Vollzeit bei der Kreisverwaltung, zwei weitere ergänzen den Dienst und übernehmen hauptsächlich Aufgaben der Fleischhygiene und Hygieneüberwachung in Nutztierbetrieben. Auch, dass jeder Jäger, der ein Wildschwein erlegt hat, es auf Trichinen testen lassen muss, zählt zur Lebensmittelüberwachung.

Informationen über Verstöße nach § 40 Abs. 1a LFGB

Tierschutz

Veterinärwesen: Die Tierärzte der Kreisverwaltung arbeiten auch im Bereich Tierschutz und Tierseuchen. Sie gehen vor Ort, wenn Beschwerden über schlechte Tierhaltungen oder Misshandlungen von Tieren vorliegen und sorgen dafür, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird. Das Veterinäramt ist im Tierschutzbereich verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen. Ebenso arbeitet das Amt im Tierseuchenbereich. So dürfen beispielsweise keine Haustiere ungeimpft aus dem Ausland nach Deutschland kommen, tote aufgefundene Füchse werden stichprobenartig eingeschickt und auf Tollwut untersucht. Regelmäßig finden große Übungen statt, um auf einen Tierseuchenfall optimal vorbereitet zu sein.

Artenschutz

Ein weiterer Part des Veterinärwesens ist der Artenschutz. Die Abteilung ist für den individuellen Artenschutz verantwortlich: Wer eine artgeschützte Tierart zu Hause hält, muss sie anmelden, eine Dokumentation wird in der Verwaltung geführt. Manchmal überschneiden sich auch die Bereiche Tier- und Artenschutz. Wenn der Artenschutz feststellt, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten wird, dann fährt die Mitarbeiterin mit dem Tierschutz raus, und wenn die Papiere kontrolliert werden, dann wird genauso untersucht, ob die Tiere artgerecht gehalten werden oder man den Tierhalter beraten muss.

Landwirtschaft

Der Bereich Landwirtschaft gliedert sich in zwei Teile: die Agrarförderung, wozu diverse Programme der EU gehören. Durch ein kompliziertes Antragsverfahren erhalten die Landwirte und Winzer im Landkreis und der kreisfreien Stadt Neustadt Direktzahlungen und flächenbezogene Beihilfen, die sie bei der Behörde beantragen können. Zur „Landwirtschaft“ zählt ebenso das Grundstücksverkehrsgesetz, das beim Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche, die Bodennutzung und -bewirtschaftung regelt und eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens verhindern sowie eine Verbesserung der Agrarstruktur sicherstellen soll.


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