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Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) ist die kleinste und für die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise die unbekannteste, für die Kreisverwaltung und die Kommunen dagegen eine sehr wichtige Abteilung. Doch eigentlich ist es ein besonderer, weisungsfrei gestellter Amtsbereich, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wie der Kreisverwaltung Bad Dürkheim kontrolliert.

Wie der Name jedoch schon sagt, übt das RGPA bei den Kreisen eine Doppelfunktion aus. Es prüft zum einen den Haushalt der Kreisverwaltung selbst (örtliche Prüfung), zum anderen die Haushalte der Gemeinden, Stiftungen und Zweckverbände (überörtliche Prüfung). Es ist dem Landrat direkt unterstellt, immer losgelöst vom restlichen Verwaltungsaufbau, und genießt daher eine besondere Unabhängigkeit.

Örtliche Prüfung

Das RGPA hat zur Pflichtaufgabe, die Jahresrechnung der Kreisverwaltung mit allen Unterlagen zu prüfen. Der Bericht über die Ergebnisse der örtlichen Prüfung dient als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Kreistag. 

Überörtliche Prüfung

Die überörtliche Prüfung führt das RGPA im Auftrag des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz durch. Dann heißt es unter Umständen monatelanges Sichten und Prüfen eines Haushaltes einer Verbandsgemeinde und deren zugehöriger Kommunen. Dabei legt das RGPA wert darauf, dass es nicht nur als Kontrolleinrichtung verstanden werden, die Zahlen oder Sachverhalte beanstandet, sondern auch als eine Instanz, die mit ihren Empfehlungen helfen kann, eine Verwaltung "finanziell" zu optimieren. 

Sollte es Beanstandungen geben, haben die Kommunen die Möglichkeit, in einer angemessenen Frist die erfolgten Beanstandungen „nachzubessern“. Erst, wenn die Kommune die Beanstandung des RGPA nicht akzeptiert, wird die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

In der Kreisverwaltung selbst wird das RGPA zum Teil bereits in den Einführungsprozess bestimmter Abläufe beziehungsweise Anschaffungen (Elektronische Rechnung, Einführung Kassenautomat) eingebunden.

Gründung einer Stiftung

Auch wer mit dem Gedanken spielt, eine Stiftung zu gründen, darf sich im Vorfeld an das RGPA wenden. Schließlich ist es später auch für die Prüfungen zuständig.



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