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Soziales
Soziales
Wer einmal im Leben in eine Situation gerät, in der die finanziellen Mittel nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreichen oder Hilfe in schwierigen Lebenslagen sucht, stößt in der Regel irgendwann auf das Sozialamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Es ist in die drei Referate „Hilfe in besonderen Lebenslagen“, „Existenzielle Sozialleistungen“ und „Erwachsenenbetreuung“ unterteilt.
Hilfe in finanziellen Notlagen
Die Leistungen des Sozialamtes der Kreisverwaltung Bad Dürkheim konzentrieren sich im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII: Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt. Verknüpft damit sind meist Fragestellungen nach möglichen Rentenleistungen und einem Krankenversicherungsschutz. Darüber hinaus sorgt der Kreis für den sogenannten „Mietzuschuss“ nach dem Wohngeldgesetz sowie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Sicherstellung des Lebensunterhaltes im Rentenbezugsalter einschließlich Mietkostenübernahme (Grundsicherung im Alter), Wohngeld als Aufstockung zum Einkommen, wenn dieses nur etwas über dem Hartz-IV-Satz liegt, möglicherweise in Kombination mit einem Kindergeldzuschlag der Familienkasse und Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung sind nur einige Möglichkeiten, die ein bedürftiger Bürger gegebenenfalls in Anspruch nehmen kann.
Aber auch schon bevor eine Person in eine finanzielle Notlage kommt, versucht das Sozialamt zu beraten.
Hilfe für ältere Menschen
Für ältere Menschen, die noch keiner Pflege bedürfen und zu Hause wohnen gibt es das Angebot der Gemeindeschwester plus. Wichtige Informationen zur Pflege und Beratung leisten die Pflegestützpunkte im Landkreis Bad Dürkheim. Die Gemeindeschwester plus berät über Angebote im Lebensumfeld der Betroffenen, die den Alltag erleichtern und die zur Stärkung der Selbstständigkeit vor Ort beitragen können. Mit der Pflegestrukturplanung schafft der Landkreis die Voraussetzungen, dass die Menschen auch in Zukunft bis ins hohe Alter gut im Kreis leben können.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention von 2005: Seit 1. Januar 2020 sind die im Sozialgesetzbuch IX verankerten Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in die konkrete Umsetzungsphase eingetreten. Die Selbstbestimmung und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sollen als Programmsatz gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden. Menschen mit Behinderung soll in allen Lebensbereichen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation ermöglicht werden.
Erwachsenenbetreuung
Ein weiteres Aufgabenfeld des Sozialamtes ist die Erwachsenenbetreuung (Betreuungsbehörde), wenn jemand krankheitsbedingt seine Angelegenheiten nicht mehr zu regeln vermag. Das Betreuungsgericht kann dann einen Betreuer bestellen, der zum Beispiel nach einem Schlaganfall die weitere Versorgung organisiert, Anträge stellt, Pflegedienste beauftragt oder mit Ärzten spricht. Entgegen weitverbreiteter Befürchtungen werden überwiegend vertraute Personen aus dem nahen Umfeld als Betreuer bestellt. Wenn in Ausnahmefällen ein professioneller Betreuer bestellt werden muss, gibt es Berufsbetreuer und Betreuungsvereine.
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt alle Betreuer vom ehrenamtlichen bis zum Profi. Um ehrenamtlichen Betreuern – und auch Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht – mit Rat und Tat zu Seite zu stehen, hat die Betreuungsbehörde gemeinsam mit den Betreuungsvereinen das „Netzwerk Betreuung“ geschaffen. Neben Infoveranstaltungen und Workshops zu relevanten aktuellen Themen erhalten Interessierte dort auch Informationen zu Vorsorgevollmachten / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung. Auf Wunsch können die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmachten beglaubigen. Menschen, die bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen, sind sehr willkommen.
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