Kinder, teilweise mit Rollstuhl, sitzen im Klassenzimmer

Rechtsangelegenheiten, Schulen und Kultur

Rechtsangelegenheiten, Schulen und Kultur

In der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Schulen und Kultur sind die vier Referate Schulverwaltung (Schulen und Sport), Kommunalaufsicht, Kreisrechtsausschuss sowie Kreisvolkshochschule, Weiterbildung und Kultur angesiedelt.

Schulen

Der Kreis ist Träger von 14 Schulen: drei Gymnasien, zwei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen plus, eine Berufsbildende Schule und vier Förderschulen. Aufgabe des Kreises ist es, die Ausstattung der Klassen- und Fachräume, die EDV-Infrastruktur sowie die Reinigung der Gebäude sicherzustellen. Die pädagogische Arbeit ist Sache des Landes Rheinland-Pfalz. Weitere Aufgaben des Landkreises sind die Schulentwicklungsplanung, die Schulbuchausleihe, die Schulverpflegung sowie die Schüler- und Kindergartenbeförderung.

Die Kreisvolkshochschule (KVHS) mit ihren Bereichen Weiterbildung und Kultur bietet Fort- und Weiterbildungsangebote an. Dabei gehören zwölf örtliche Volkshochschulen und die Offene Kreativwerkstatt zur KVHS, die KVHS selbst bietet aber ebenfalls eigene Kurse an. Die KVHS ist anerkannt nach dem Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz und Mitglied im VHS-Landesverband Rheinland-Pfalz. 

Das AV-Medienzentrum der Stadt Neustadt an der Weinstraße und des Landkreises Bad Dürkheim ist eine gemeinsame Service-Einrichtung für Lehrer, Schüler und in der Erwachsenenbildung tätige Personen: Es steht Schulen bei der Vermittlung von Medienkompetenz und der Umsetzung konkreter Medienprojekte mit Hardware und Know-How zur Seite, führt Fortbildungen durch und bietet Medien im Verleih, zum Kauf und zum Download an. 

Sport

Schwerpunkt im Bereich Sport ist die jährliche Fortschreibung des Sportstättenförderplans („Goldener Plan“) durch den Kreisausschuss und Sportstättenbeirat. Hierüber können Vereine und Gemeinden für größere Projekte Fördergelder beim Land beantragen. Der alle zwei Jahre stattfindende Marathon Deutsche Weinstraße wird ebenfalls vom Landkreis Bad Dürkheim koordiniert. 

Kommunalaufsicht

Die Kreisverwaltung ist Untere Kommunalaufsichtsbehörde – dies ist gesetzlich in §117 ff. der Gemeindeordnung geregelt. Der Kernbereich der Kommunalaufsicht umfasst die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der 48 Kommunen und fünf Verbandsgemeinden, der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und die Überwachung der wirtschaftlichen Betätigung der kommunalen Gebietskörperschaften. Ein Großteil der Arbeit besteht in Beratungen und Rechtsauskünften für die Kreis-Kommunen. Des Weiteren übt die Kommunalaufsicht die Rechtsaufsicht über Zweckverbände aus und ist verantwortlich bei Beschwerden und Streitigkeiten in kommunalen Räten. Darüber hinaus obliegt der Kommunalaufsicht die Koordination von Wahlen (EU, Bundestag, Landtag, Kreistag, Bürgermeister etc.).

Rechtsangelegenheiten

Wenn sich Bürgerinnen und Bürger durch Bescheide des Landkreises oder der Gemeinden in ihren Rechten verletzt fühlen, können sie dies von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Bevor dies geschieht, hat der Gesetzgeber eine Selbstkontrolle der Verwaltung in einem sogenannten Widerspruchsverfahren vorgesehen. Dieses Verfahren wird vom Kreisrechtsausschuss (KRA) durchgeführt. Das Dreiergremium besteht aus einer Juristin oder einem Juristen der Kreisverwaltung und zwei ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten Beisitzern. Das Gremium prüft, ob das Handeln der Behörde rechtmäßig ist. Häufige Themen sind Bauangelegenheiten, Straßenausbaubeiträge und Gebührenbescheide.

Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dies betrifft unter anderem das Abfall- und Umweltrecht, Baurecht, Naturschutz und Wasserrecht.


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