Vier Menschen sitzen nebeneinander auf vier Schaukeln vor weißem Hintergrund. 

Hilfe in finanziellen Notlagen

Hilfe in finanziellen Notlagen

Die Leistungen des Sozialamtes der Kreisverwaltung Bad Dürkheim konzentrieren sich im Bereich der Sicherung des Lebensunterhaltes auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII: Grundsicherung im Alter sowie bei ErwerbsminderungHilfe zum Lebensunterhalt. Verknüpft damit sind meist Fragestellungen nach möglichen Rentenleistungen und einem Krankenversicherungsschutz. Darüber hinaus sorgt der Kreis für den sogenannten „Mietzuschuss“ nach dem Wohngeldgesetz sowie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Sicherstellung des Lebensunterhaltes im Rentenbezugsalter einschließlich Mietkostenübernahme (Grundsicherung im Alter), Wohngeld als Aufstockung zum Einkommen, wenn dieses nur etwas über dem Hartz-IV-Satz liegt, möglicherweise in Kombination mit einem Kindergeldzuschlag der Familienkasse und Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung sind nur einige Möglichkeiten, die Bürger*innen gegebenenfalls in Anspruch nehmen können. 

Aber auch schon bevor eine Person in eine finanzielle Notlage kommt, versucht das Sozialamt zu beraten. 

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