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Neue Allgemeinverfügung: Alle Arten der Jagd wieder zulässig
Wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) war die Jagd auch im Landkreis Bad Dürkheim eingeschränkt. Bewegungs- und Erntejagden waren innerhalb der noch gültigen Sperrzone I nicht erlaubt. Das ändert sich mit einer seit 7. Oktober geltenden neuen Allgemeinverfügung. Das hat das Veterinäramt mitgeteilt. Die Entscheidung fiel in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium.
Seit 12. Juni 2024 und bis zum 7. Oktober 2026 wurden in Rheinland-Pfalz 79, in Baden-Württemberg 28 und in Hessen 2316 positiv auf ASP beprobte Wildschweine registriert. Der letzte Fall eines ASP-positiven Wildschweines ist am 3. August 2026 festgestellt worden. Die eingerichteten Sperrzonen haben weiterhin Bestand, Teile des Landkreises Bad Dürkheim liegen in der Sperrzone I.
Kein Wildschwein im Landkreis positiv auf ASP getestet
Da im Landkreis Bad Dürkheim aber bisher kein positiver Fall von ASP bei Wildschweinen registriert wurde, kann die Bewegungs- und Erntejagd nach einer erneuten Risikobewertung auch innerhalb dieser Sperrzone grundsätzlich wieder ermöglicht werden. Sowohl die Veterinärbehörde als auch das zuständige Landesministerium halten das nach aktueller Lage für vertretbar. Denn diese Jagdarten sind gerade bei Wildschweinen eine wirksame Methode zur ebenfalls notwendigen Bestandsreduktion.
Daher gilt ab sofort: Bewegungs- und Erntejagden auf Wildschweine sind wieder zulässig, müssen aber mindestens sieben Werktage vorher beim Veterinäramt per E-Mail an veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de angezeigt werden. Auch wenn die Jagd wieder möglich ist, ist es für eine effektive Seuchenbekämpfung nach Angaben der Behörde nach wie vor erforderlich, eine Beunruhigung und damit einhergehende Versprengung der Wildschweinpopulation in der Sperrzone zu vermeiden.
Auflagen wegen Seuchenschutz möglich
Die Jagd sollte deshalb so organisiert sein, dass Wildschweine durch den aufgebauten Jagddruck nicht in Richtung freie Gebiete oder in bestehende ASP-Schutzzäune getrieben werden. Das Veterinäramt kann eine per E-Mail gemeldete Jagd aus Seuchenschutzgründen unter weitere Auflagen stellen, wenn es Bedenken wegen einer möglichen Versprengung von Wildschweinen gibt.
Weitere Regelungen der bisherigen Allgemeinverfügungen bleiben bestehen. Das betrifft beispielsweise die Beprobung des erlegten Schwarzwilds. Diese ist weiterhin nötig, um per Gesundheitszeugnis zu dokumentieren, dass das zu vermarktende Fleisch ASP-frei ist. Um diesen Vorgang so einfach wie möglich zu halten, wird das Gesundheitszeugnis an die Trichinenuntersuchung angehängt.
Mehr Informationen, die ausführliche Allgemeinverfügung und die Bereiche der Sperrzonen sind online zu finden auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.

